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Faktorberechnung für gemeinsam veranlagte Ehepartner / Lebenspartner 2019

Art des Beschäftigungsverhältnisses: Zur vereinfachten Berechnung des Faktors ist die Berufsgruppe anzugeben. Dadurch werden z.B. Angaben zu Vorsorgeaufwendungen automatisch sinnvoll ergänzt. Einzelheiten zu diesen Ergänzungen können auf der Ergebnisseite des Faktorverfahrens unter "Ihre Eingabedaten" nachgelesen werden. Sind die getroffenen Annahmen unzutreffend, oder ist der zu berechnende Einzelfall unter den Berufsgruppen nicht erfasst, kann über die Auswahl "Sonstige / Gesamtanzeige" das vollständige Eingabeformular angezeigt werden. Darin kann dann jede Angabe manuell verändert werden.

Bundesland: Durch die Angabe des Bundeslandes werden die jeweils zutreffenden Beitragsbemessungsgrenzen und ggf. abweichenden Beitragssätze zur Sozialversicherung steuerlich berücksichtigt.

Voraussichtlicher Jahresbruttoarbeitslohn (erstes Dienstverhältnis): Einzubeziehen sind neben den Barvergütungen auch die Sachbezüge (z.B. Wohnung, Kost, Waren, private Benutzung eines betrieblichen Pkw etc.). Arbeitslöhne aus weiteren Dienstverhältnissen bleiben unberücksichtigt (Anwendung der Steuerklasse VI). Nicht zu berücksichtigen sind auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (z.B. Abfindungen), für die eine Steuerbegünstigung (sog. Fünftelungsregelung) in Betracht kommt.