Für Benutzer mit Sprachausgabe, bitte Leseansicht aktivieren.

Lohn- und Einkommensteuerrechner

Die Jahresumstellung 2024 des BMF-Steuerrechners erfolgt erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz (voraussichtlich im I. Quartal 2024).

Information zu: Für die Berechnung der Lohnsteuer sind dem Arbeitslohn für den angegebenen Lohnzahlungszeitraum hinzuzurechnen 2022

Bei Arbeitnehmern, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander beziehen, kann beim Lohnsteuerabzug mit der Steuerklasse VI ein Freibetrag berücksichtigt werden, wenn für den Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis noch keine Lohnsteuer anfällt. In gleicher Höhe wird beim Lohnsteuerabzug für das erste Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) ein Hinzurechnungsbetrag berücksichtigt.